
(...) Die Regelung im Sozialgesetzbuch II sieht keinen Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten ersten Grades in der Grundsicherung vor. Denn die Grundlage für einen solchen Rückgriff bilden nicht etwa Verwandtschaftslinien, sondern die in einem Haushalt lebenden Personen, die sog. (...)