Frage an Anette Kramme von Winfried G. bezüglich Finanzen
Hallo Frau Kramme,
gibt es die Möglichkeit welcher Betrag von den Arbeitnehmern in die Rentenkasse einbezahlt wird und welche Beträge entnommen werden.
Aber nur für die Rente die von den jetzigen Einzahlern getätigt werden.
Wie hoch war die Fremdentnahme bei der Wiedervereinigung wäre auch Interessant.
MFG
W.Gruber
Sehr geehrter Herr Gruber,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, in der Sie Finanzierung der Deutschen Einheit ansprechen. Eine Einbeziehung sowohl der Erwerbstätigen als auch der Rentnerinnen und Rentner in die Sozialversicherungen war richtig und notwendig - die ausschließliche Finanzierung der Leistungen über Sozialversicherungsbeiträge war aber falsch und wurde von der SPD damals auch vehement kritisiert.
Allerdings kann man nicht von einer ´Fremdentnahme´ sprechen, denn die Beiträge wurden sowohl in der Kranken-, als auch der Arbeitslosen- und Rentenversicherung für die gesetzlich definierten Leistungen verwendet. Das Problem bestand vielmehr darin, dass die Einnahmen der Sozialversicherung in Ostdeutschland geringer waren als die Ausgaben. Dies war u.a. die Folge der falschen Politik der "Treuhand", die zu einem Zusammenbruch der industriellen Strukturen geführt hat, so dass bei einem Wegfall an Beschäftigung und hoher Arbeitslosigkeit die Beitragseinnahmen wegbrachen. Zudem ist das Lohnniveau in Ostdeutschland weiterhin niedriger als im Westen, was auch zu geringeren Beitragseinnahmen führt. In der Konsequenz bedeutet dies ein Transfer innerhalb der Sozialversicherung, so dass Beitragsmittel aus dem Westen für den Osten verwendet werden.
Ein derartiger Transfer ist aber nichts grundsätzlich nichts Schlechtes - ganz im Gegenteil ist dies gerade der Sinn einer Sozialversicherung, dass auch auf regionaler Ebene zwischen Schwachen und Starken ausgeglichen wird. Ein Finanzausgleich in der Sozialversicherung findet im Übrigen auch innerhalb der westdeutschen Sozialversicherung statt; auch in Oberfranken sind die Beitragseinnahmen geringer als die Ausgaben, während in Oberbayern ein Überschuss vorhanden ist. Zudem muss man berücksichtigen, dass die Beitragseinnahmen in einzelnen Regionen auch deswegen niedriger sind, weil Jüngere in reichere Regionen abgewandert sind, und nun dort Beiträge zahlen.
Eine genaue Darstellung, welche Ausgaben einigungsbedingt sind, ist dabei schwierig. Insofern kann man nur ganz global den West-Ost-Transfer darstellen, indem man die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben darstellt. In der Rentenversicherung sind dies jährlich etwa 15 Mrd. EUR.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme