
(...) eine der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Sicherstellung des Lebensunterhalts, wenn und soweit ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften, insbesondere aus dem zu berücksichtigenden Einkommen aus der Erwerbstätigkeit, sichern kann (§ 1 SGB II). Das gilt auch bei Selbständigkeit. (...)