Frage an Anette Kramme von Astrid H. bezüglich Umwelt
Ich habe 5 Jahre neben voller Berufstätigkeit meinen schwerstkranken Vater (Pflegestufe 3) gepflegt und versorgt und mußte meinen Einsatz ohne jegliche staatliche Unterstützung leisten.Habe in dieser Zeit das auf ihn zugelassene Fahrzeug gefahren und auch die Versicherung gezahlt. Mein Vater ist verstorben und mit der Versicherung wurde abgesprochen daß ich die Versicherung mit Anmeldung eines neuen PKW übernehme.
Ich bin Alleinerbin und da ich als Erbe alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernehme muß es doch möglich sein, die Umweltprämie zu erhalten. Ich habe ein neues, deutsches Auto gekauft und möchte Sie daher bitten diese Frage erneut aufzugreifen und mir zu helfen.
Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Hegenbart,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie ich in diesem Forum bereits ausgeführt habe, muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein. Dies muss sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ergeben. Auf ihn muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein (Personenidentität). Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden. Bei Besitzer-/Halterwechsel auf Grund von Erbfall, Ehescheidung oder anderen vergleichbaren Fallkonstellationen ist die Förderfähigkeit damit ausgeschlossen, denn die Zulassung des Altfahrzeugs muss ein Jahr vor der Verschrottung ununterbrochen auf den Antragsteller lauten.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme