Frage an Anette Kramme von Karsten L. bezüglich Wirtschaft
Die Umweltprämie ist nicht für "Reiche", denn gerade bescheidene Bürger fahren 10 Jahre alte Autos und können so möglicherweise einen umweltfreundlcihen Neuwagen finanzieren.
Meine Frage: Gilt die sogenannte "Halteridentität" auch für Rechtsnachfolger wie im allgemeinen Rechtsverkehr ?
Sehr geehrter Herr Lohmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umweltprämie.
Sie fragen, ob die Halteridentität auch für Rechtsnachfolger gilt, d.h. ob Sie als Erbe ebenfalls ein Anrecht auf die Umweltprämie haben, obwohl der Wagen noch nicht ein Jahr in Ihrem Besitz ist.
Auf meine Nachfrage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hin ergab sich, dass zwischen dem Halter des Altfahrzeugs und der Person, auf die der Neuwagen zugelassen ist, zwingend Personenidentität herrschen muss. Sie müssten in diesem Fall also zunächst das Altfahrzeug auf Ihren Namen zulassen und dann datumsgenau ein Jahr warten, ehe Sie die Umweltprämie in Anspruch nehmen können.
Ob zu diesem Zeitpunkt noch Fördermittel vorhanden sind, können Sie der Homepage des BAFA ( www.bafa.de ) entnehmen. Dort wird täglich die Zahl der erfassten Anträge veröffentlicht. Für konkrete Nachfragen wurde dort auch eine Hotline eingerichtet, die sie unter der Nummer 030-346 465 470 jederzeit anrufen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage soweit beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme