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Anette Kramme
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Frage von Richard H. •

Frage an Anette Kramme von Richard H. bezüglich Umwelt

hallo,

ich habe mir einen mercedes benz jahreswagen gekauft, im fahrzeugbrief steht als erstbesitzer die daimler ag in sindelfingen, jetzt stellt sich mir die frage brauche ich eine bescheinigung vom hersteller(daimler) dass es sich um ein werksfahrzeug handelt? es steht ja im brief eindeutig das daimler der erstbesitzer war und nicht irgendein mitarbeiter von daimler. reicht die aussage im brief oder brauche ich noch eine bescheinigung vom hersteller? daimler gibt mir keine, da daimler meint der brief ist aussagekräftig genug. stimmt dies?

muß ich dann beim antrag ein häckchen machen wo steht:
"bei jahreswagen von betriebsangeörigen bescheinigung des herstellers, dass der jahreswagen auf einen werksangehörigen zugelassen war"
er war ja nicht auf einem betriebsangehörigen zugelassen, sonder auf das werk selber.

ich danke ihnen für ihre zeit und antwort...

mfg richard huber

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen heißt es zu den Voraussetzungen bezüglich des Neufahrzeugs:

„Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein oder darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmern oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).“

Eine Kopie des Fahrzeugbriefs sowie des Fahrzeugscheins als Nachweis sind meines Wissens ausreichend. Sicherheitshalber können Sie auch noch direkt beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachfragen. Es wurde für Fragen bezüglich der Umweltprämie eigens eine Hotline eingerichtet: Tel. 030 346 465 470.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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