Frage von Heike R. • 21.02.2022
Antwort von Andrew Ullmann FDP • 03.05.2022
Das von Ihnen angesprochene Urteil des BVerfG muss also erst durch den EuGH bestätigt werden.
Das von Ihnen angesprochene Urteil des BVerfG muss also erst durch den EuGH bestätigt werden.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht dient aber auch dazu, die Krankheitslast im Gesundheitssystem zu minimieren.
Die Beforschung und Beobachtung der in Europa zugelassenen Impfstoffe ist umfassend und umfangreich.
Allerdings ist der risikobehaftete BMI altersabhängig. So gilt ab 45 Jahren ein im Vergleich etwas höherer BMI noch als gesund.
Leider hat sich im Fall von Coronavac gezeigt, dass die "neutralisierende Wirkung gegen die Omikron-Variante war gleich 0."
Es gibt viele Aspekte zu beachten. Eine ausführliche Ausarbeitung zum Thema finden Sie im angefügten Dokument.