Wer kontrolliert die EZB?
Sehr geehrter Herr U. Das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank zur Stabilisierung des Euro seit der Finanzkrise ist nicht verfassungskonform. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.Politiker sind für die Politik, auch der Finanzpolitik, der EU verantwortlich! Unsere Regierung ist nicht von der EU gewählt, sondern vom deutschen Volk zur Wahrung deutscher Wählerinteressen.Ich habe 2 Fragen. 1. Warum handelt unsere Regierung nicht entsprechend Urteil des BVG? 2. warum sagen die gleichen verantwortlichen Politiker, die die Geldentwertung der EU zu verantworten haben, dem Bürger nicht, wie er jetzt sein Erspartes anlegen und sichern kann???
Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau R.,
Die EZB ist kein Teil der deutschen Staatsgewalt, sondern seit 1993 ein europäisches Organ. Die Unabhängigkeit von nationalen Regierungen und Parlamenten, wodurch sie keine Weisungen von diesen Institutionen erhalten kann, dient der Gewährleistung der Preisniveaustabilität.
Die Geldstabilität kann durch eine politisch unabhängige Zentralbank besser gewährleistet werden, da sie im Gegensatz zu Parlamenten nicht auf kurzfristige Zustimmung politischer Kräfte angewiesen ist, sondern sich ganz ihrem Auftrag widmen kann.
Nichtsdestotrotz unterliegt die EZB der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, welcher über die Einhaltung von EU-Verträgen entscheidet. Eine demokratisch legitimierte Kontrolle findet statt, indem der Jahresbericht der EZB dem Europäische Parlament, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Rat der Europäischen Union vorgelegt werden muss.
Das von Ihnen angesprochene Urteil des BVerfG muss also erst durch den EuGH bestätigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrew Ullmann