(...) Die eigentlichen Ziele einer Gesundheitsreform, nämlich eine Finanzierungsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Verbreiterung der Einnahmebasis der Gesetzlichen Krankenversicherung durch z. (...) Aus diesen genannten Gründen konnte ich dem damals vorliegenden Gesetzentwurf zu einer Gesundheitsreform nicht reinen Gewissens zustimmen und habe daher mit Nein gestimmt. (...)
(...) 1 Satz 1, dass Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und keine Wiedereingliederung mehr anstreben, bis zum frühestmöglichen abschlagsfreien Renteneintritt unter erleichterten Voraussetzungen Arbeitslosengeld und über die Überleitungsvorschrift des § 65 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) auch Arbeitslosengeld II erhalten (sog. (...)
(...) Des Weiteren wollen wir mit dem Gesetzentwurf die Pflicht, Personaldokumente mitzuführen und vorzulegen, erheblich ausweiten. Die Rentenversicherung wird in Zukunft für den eindeutigen Personenabgleich mit den Versichertenkonten alle Anschriftenänderungen sowie Meldungen über Geburten und Sterbefälle von den Meldeämtern erhalten. Bisher ist die Rentenversicherung auf die Änderungsmitteilungen der Arbeitgeber angewiesen, was angesichts von bis zu 20 Prozent fehlerhafter Anschriften mehr als ungenügend war. (...)
(...) Lassen Sie mich angesichts der aktuellen Entwicklungen, rund um das 500 Mrd. € schwere „Banken-Rettungspaket“, noch anmerken, dass dieses Geld den Finanzinstituten nicht „frei Haus“ zur Verfügung gestellt wird. Dieser in zahlreichen Berichten erweckte Eindruck ist falsch. (...)
(...) Konkret wird in § 22 SGB II (Absatz 1 Satz 3) ausgeführt, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitrahmen der Leistungsträger verpflichtet ist, die angemessenen Kosten zu übernehmen. Für den Regelfall gilt hierbei jedoch eine Höchstfrist von sechs Monaten, die im Übrigen der früheren Sozialhilfepraxis entspricht. (...)
(...) Auch ich verurteile es, wenn Unternehmen die Rettungsdienstleistungen erbringen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Löhne zahlen, die dazu führen, dass ergänzend ALG II beantragt werden muss . Dies kann nicht im Sinne der Politik auf Bundesebene und schon gar nicht im Interesse des Landkreises Harz sein (...)