Frage an Andreas Steppuhn von Hildegard K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Steppuhn,
ich bin 61 Jahre alt, seit 01.10.08 bin ich arbeitslos ( ALG I ), nachdem ich 22 Monate in die Arbeitslosenversicherung als Selbständige ( 22 Monate ) eingezahlt habe.
Welche Alternativen zum § 428 SGBIII ( ehemals Arbeitslosengeld nach erleichterten Bedingungen für über 58 jährige, abgeschafft in 2008), habe ich, damit man mich nicht in die Kurse:" wie bewerbe ich mich richtig und Training für eine Verkäuferin, ( nach über 45 Jahren im Einzelhandel )" steckt und einfach in Ruhe lässt ?
Ich möchte eigentlich auch nicht mehr arbeiten, aber auch nicht jetzt schon meine Rente beantragen?!
MfG
Hildegard Klotz
Sehr geehrte Frau Klotz,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Arbeitslosengeld I.
Ich kann nachvollziehen, dass man nach 45 Jahren harter Arbeit im Einzelhandel an das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben denkt.
Die gesetzliche Lage gestaltet sich wie folgt:
Das Dritte Sozialgesetzbuch regelt in § 428 Abs. 1 Satz 1, dass Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und keine Wiedereingliederung mehr anstreben, bis zum frühestmöglichen abschlagsfreien Renteneintritt unter erleichterten Voraussetzungen Arbeitslosengeld und über die Überleitungsvorschrift des § 65 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) auch Arbeitslosengeld II erhalten (sog. „58er-Regelung“). Jedoch gilt dies seit dem 1. Januar 2008 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat (§ 428 Abs. 1 Satz 3 SGB III).
Im Rahmen der Aktivierung Älterer auf dem Arbeitsmarkt verzichtete der Gesetzgeber auf eine erneute Verlängerung dieser Vorschrift, um auch ältere Arbeitnehmer wieder verstärkt zu aktivieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aus demselben Grunde wurde auch von einer Ersatzregelung mit ähnlicher Wirkung abgesehen.
Das bedeutet in Ihrem Falle, dass Sie nicht unter diese Übergangsregelung fallen, da Sie noch nicht vor dem 01.01.2008 von Arbeitslosigkeit betroffen gewesen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich bei meiner Antwort um keine verbindliche Rechtsauskunft handelt. Ich schlage Ihnen aus diesem Grund vor, dass Sie sich an Ihr zuständiges Arbeitsamt bzw. eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden, um sich vor Ort genauer zu Ihrer konkreten Situation zu informieren und beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB