Andreas Steppuhn
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Frage von Klaus-Dieter H. •

Frage an Andreas Steppuhn von Klaus-Dieter H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Stepphuhn,

Finden sie es in Ordnung das im Landkreis Harz die Rettungsdienst Mitarbeiter bei einer 48 Stundenwoche, Wochenend- und Feiertagsarbeit schlechter bezahlt werden als eine Putzfrau!

Wo soll die Qualität im Rettungsdienst noch her kommen wenn die Krankenkassen bestimmen wie der Rettungsdienst bezahlt wird?

Die sitzen in Ihren Palästen und verdienen für weniger Zeit, weniger Ausbildung, weniger Aufwand mehr als jeder Rettungsdienst Mitarbeiter!

Es ist schon soweit das ein Rettungssanitäter zu seinem Verdienst Harz IV beantragen muss!

Außerdem bestehen Unterschiede in der Bezahlung im Landkreis Harz von bis zu 500 Euro im Nettoverdienst!

Wo bleibt da gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit?

Mit freundlichen Grüssen
K.D. Hagen

Andreas Steppuhn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hagen,

vielen Dank für Ihre oben genannte Frage. Meine Antwort kommt etwas verspätet, da es mir wichtig war, in der Sache selbst zu recherchieren.

Grundsätzlich möchte ich voran stellen: Wer etwas leistet, muss dafür auch angemessen und gerecht entlohnt werden. Egal in welchem Bereich man tätig ist. Man muss von seinem Lohn auskömmlich leben können. Gerade bei einer so wichtigen und verantwortungsvollen Tätigkeit wie die eines Rettungssanitäters halte ich dies für mehr als angebracht. .

Was die konkrete Situation im Landkreis Harz betrifft, so ergibt sich folgender Sachverhalt:

Im Land Sachsen-Anhalt bestimmt das Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 21. März 2006, dass die Träger des Rettungsdienstes die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sind. In § 3 (2) wird zudem festgelegt, dass die Träger sich geeigneter Leistungserbringer bedienen können.

Das bedeutet, der Landkreis schreibt diese Leistungen aus. Im Landkreis Harz ist hierfür der Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Harz verantwortlich.

Leistungserbringer sind dann bspw. Wohlfahrtsverbände wie der ASB oder das DRK, aber auch private Rettungsdienste.

Das heißt aber auch, dass Angestellte bzw. die Rettungssanitäter von den jeweiligen Leistungserbringern eingestellt und bezahlt werden. Je nach Träger ist die Tarifsituation anders. Dadurch entstehen auch die von Ihnen dargestellten Unterschiede bei den Einkommen. Leider erhält man von außen jedoch keinen Einblick in die jeweiligen Tarifverträge und Bezahlungen dieser Leistungserbringer.

In der Vergangenheit war leider zu beobachten - und dies wurde bereits mehrfach von den Gewerkschaften kritisiert - dass das Vergabeverfahren zu regionalem Chaos führt und oftmals Lohndumping zur Folge hat, da sowohl für die Landkreise als auch für die Rettungsdienste oftmals die Kosten im Vordergrund stehen. Das kann in meinen Augen nicht so bleiben.

Ich habe Ihre Schilderung zum Anlass genommen, auf den Landrat des Landkreises Harz zuzugehen, um eine entsprechende Auskunft über die Vergabepraxis zu erhalten. Seitens der SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns im Übrigen für flächendeckende Mindestlöhne ein.

In einigen Branchen haben wir bereits über das Entsendegesetz Mindestlöhne eingeführt.Leider scheitert ein flächendeckender Mindestlohn zurzeit noch an den Widerständen der CDU/CSU. Ich bin mir aber sicher, dass wir uns in dieser Frage über kurz oder lang durchsetzen werden.

Abschließend möchte ich Sie bitten, sich mit meinem Berliner Abgeordnetenbüro in Verbindung zu setzen, um Ihre persönliche Situation, aber auch die Ihrer Kolleginnen und Kollegen näher beleuchten zu können.

Sehr gern würde ich Ihnen weiterhelfen und in der Angelegenheit tätig werden. Vom Landkreis Harz erwarte ich, dass die Aufträge für Rettungsdienste so vergeben werden, dass tarifliche Mindeststandards eingehalten werden.

Auch ich verurteile es, wenn Unternehmen die Rettungsdienstleistungen erbringen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Löhne zahlen, die dazu führen, dass ergänzend ALG II beantragt werden muss. Dies kann nicht im Sinne der Politik auf Bundesebene und schon gar nicht im Interesse des Landkreises Harz sein. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Steppuhn, MdB