Frage an Andreas Steppuhn von Pascal F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Steppuhn,
ich bin Zollbeamter im Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit und möchte nach dem Studium Ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 16.10.2008 eine Anmerkung machen.
Sie sagen, dass durch die Einführung einer Sofortmeldung in bestimmten Branchen die Kontrolltätigkeit der Zollbehörden erheblich erleichtert wird. Ich muss ihnen dazu eindringlich widersprechen. Problematisch dabei ist, dass ein Verstoß gegen die Meldepflichten, derzeit innerhalb 6 Wochen, tatsächlich durch die zuständigen Einzugstellen (Krankenkassen) nicht geahndet wird. Dies ist auch nachvollziehbar. Warum sollte eine Krankenkasse Bußgelder gegen die eigene Kundschaft verhängen? Solange also die Zuständigkeit für die Ordnungswidrigkeit bei Verstößen gegen die Meldepflicht nicht bei den Behörden der Zollverwaltung liegt, greift auch ihre geplante Sofortmeldung komplett ins Leere und bewirkt absolut nichts. Lassen Sie mich da aus meiner Erfahrungen sprechen. Ein Arbeitgeber, der schwarz beschäftigen will, wird sich wie bisher nicht von einer Meldepflicht beieindrucken lassen, wenn keinerlei Sanktion bei einem Verstoß folgt.
Können und wollen / Konnten und wollten Sie darauf hinwirken, die Zuständigkeit für die Ordnungswidrigkeit den Behörden der Zollverwaltung zu übertragen bzw. ist die Praxis im Ausschuss für Arbeit und Soziales überhaupt bekannt?
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Fritzsche
FKS Bamberg
Sehr geehrter Herr Fritzsche,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Sie sind der Ansicht, die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze vorgesehene Sofortmeldepflicht bei der Sozialversicherung liefe ins Leere und sei wirkungslos, so lange die Zuständigkeit bei den Einzugsstellen und nicht bei den Zollbehörden liege. Diese Meinung teile ich nicht. Meiner Ansicht nach stellt diese Maßnahme eine deutliche Verbesserung im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit dar.
Denn bei der bisherigen Regelung, nach der die Meldungen eines neu eingestellten Arbeitnehmers erst mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung - spätestens jedoch sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn - abgegeben werden musste, war es den Kontrollbehörden vor Ort nicht möglich, Sachverhalte oder Verdachtsmomente aktuell zu klären, wenn noch keine Meldung bei der Sozialversicherung vorlag.
Nach der jetzt geplanten Gesetzesänderung muss jeder Arbeitgeber neu eingestellte Arbeitnehmer sofort der Sozialversicherung melden. Dadurch wird die Behauptung erschwert, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung daher noch nicht erforderlich. Eine nicht bei der Rentenversicherung gemeldete Beschäftigung wird daher zukünftig ein wichtiges und sicheres Indiz für Schwarzarbeit darstellen.
Des Weiteren wollen wir mit dem Gesetzentwurf die Pflicht, Personaldokumente mitzuführen und vorzulegen, erheblich ausweiten. Die Rentenversicherung wird in Zukunft für den eindeutigen Personenabgleich mit den Versichertenkonten alle Anschriftenänderungen sowie Meldungen über Geburten und Sterbefälle von den Meldeämtern erhalten. Bisher ist die Rentenversicherung auf die Änderungsmitteilungen der Arbeitgeber angewiesen, was angesichts von bis zu 20 Prozent fehlerhafter Anschriften mehr als ungenügend war. Da die Rentenversicherung auch dem Zoll und anderen für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden Auskünfte erteilt, ist es unbedingt notwendig, dass die Anschriften in aktueller Form vorliegen.
Dies bedeutet nicht, dass ich die von Ihnen kritisierte Zuständigkeit der jeweiligen Sozialkassen bei Verstößen gegen die Meldepflicht für richtig halte.
Ich versichere Ihnen, dass die Problematik der Praxis den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit und Soziales bekannt und bewusst ist.
Auch ich halte eine Verlagerung der Zuständigkeiten weg von den Sozialkassen und hin zum Zoll für eine weitere Möglichkeit, die zu prüfen wäre, um den Erfolg im Kampf gegen die Schwarzarbeit zu verbessern.
Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit so effektiv wie möglich zu gestalten. Hieran werden wir in Zukunft weiter arbeiten.
Dennoch denke ich, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen sich nicht als wirkungslos erweisen werden, sondern vielmehr einen weiteren Schritt im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit darstellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB