(...) Bei einem Mofa-Fahrer müßte man dagegen unterstellen, daß jemand, der ein zulassungsfreies Kraftfahrzeug führt, auch ein größeres Kraftfahrzeug sicher führen und die Straßenverkehrsregeln schon kennen werde. (...)
(...) April 2008 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum (16/5048) beschlossen. Damit wird die Situation von Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen, verbessert. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. (...)
(...) Wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Ralf Hoog am 8. April 2008 schrieb, bin ich nach wie vor dafür, die Aufklärung der Vorwürfe gegen LIDL abzuwarten und danach zu überlegen, ob und wie der Datenschutz am Arbeitsplatz verbessert werden muß. (...)
(...) Ein zulassungsfreies Mofa ist bis zu 25 km/h schnell, ein Moped bis zu 45 km/h. Deshalb müssen, um ein Moped fahren zu dürfen, für einen Führerschein der Klasse M aus gutem Grund bestimmte theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen werden. Dies´ geht über die sogenannte Prüfbescheinungung beim Mofa hinaus, weil diese keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne ist. (...)
(...) Deshalb ist seit dem 1. September 2007 nach § 10 Jugendschutzgesetz die Abgabe von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren untersagt. Die Tabakwerbung wird in der gesamten Europäischen Union immer weiter eingeschränkt - etwa unter Umsetzung der Richtlinie 2003/33/EG. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Holdefleiß,
Sie haben sich mit ähnlichen Fragen bereits am 4. und am 13. Januar 2007 an mich gewandt.
Wie ich Ihnen schon damals geantwortet habe, kann ich Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht behilflich sein.