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Andreas Schmidt
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Andreas Schmidt von Wolfgang M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

halten Sie die Geldbuße von maximal 250.000 € nach § 43 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für hoch genug, um vor dem systematischen Ausspionieren von Mitarbeitern - wie bei LIDL und anderen Discount-Ketten, vorsätzlich oder fahrlässig geschehen - abzuschrecken? Befürworten Sie ein Heraufsetzen der maximalen Geldbuße für solches das allgemeine Persönlichkeitsrecht missachtende Handeln?

Haben Sie die Absicht oder haben Sie bereits Intiativen (in ihrer Fraktion oder fraktionsübergreifend) gestartet, um mit gesetzlichen Mitteln Mitarbeiter besser vor dem Ausspionieren zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Meyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. April zum Thema Datenschutz.

Die Bespitzelung von Kunden und Mitarbeitern durch ein Unternehmen ist nicht hinnehmbar. Wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Ralf Hoog am 8. April 2008 schrieb, bin ich nach wie vor dafür, die Aufklärung der Vorwürfe gegen LIDL abzuwarten und danach zu überlegen, ob und wie der Datenschutz am Arbeitsplatz verbessert werden muß.

Ein schärferes Gesetz ist zwar schnell gemacht, löst aber allein auf sich gestellt nicht unbedingt die zugrunde liegenden Probleme.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB