(...) ich halte eine Prüfung des Entschädigungssatzes für angebracht. (...)
(...) Hinter Ihrem Beitrag verbirgt sich meiner Einschätzung nach die wichtige Frage nach erfolgreichen und wirkungsvollen Strategien der Integrationspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Welcher Stellenwert diesem Politikfeld zukommt, läßt sich schon an der Tatsache erkennen, daß die Bundesregierung das Amt einer Staatsministerin beim Bundeskanzleramt und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration geschaffen hat. (...)
Sehr geehrter Herr Lima,
da ich in den letzten Tagen in diesem Forum häufiger auf den Haftentschädigungssatz nach § 7 Abs. StrEG angesprochen wurde, verweise ich auf meine Antworten zu diesem Sachverhalt.
(...) Es ist richtig, daß die Höhe der Haftentschädigung (§ 7 Abs. 3 StrEG) seit 1988 nahezu unverändert geblieben ist. (...)
(...) In dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) heißt es in § 7 Abs. 3 StrEG, daß der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, mit elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung entschädigt wird. (...)
(...) da es mir in meiner Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages nicht erlaubt ist, rechtsberatend tätig zu werden, bitte ich Sie, diese Frage an eine Rechtsberatung zu richten. (...)