Frage an Andreas Schmidt von Rene L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
immer wieder kommt es bedauerlicher Weise vor, dass Menschen zu Unrecht verurteilt und teilweise mehrere Jahre in Haft einsitzen. In einem jüngster Fall in Spanien hat sich nach 13 Jahren Haft die Unschuld des Beschuldigten erwiesen. Aber auch in Deutschland kommen immer wieder solche Fälle vor. Diese sind wohl unvermeidbar, auch wenn die Justiz mit noch so großer Sorgfalt arbeitet. Als Haftentschädigung wird dafür derzeit ein Tagessatz von 11 € abzgl. einer Verpflegungspauschale von 6 € durch den Staat gezahlt. Dies macht quasi ein "Jahresgehalt" von 4.015 € aus, was nicht einmal dem Hartz IV-Satz entspricht.
Halten Sie diese Entschädigung für angemessen oder sind Sie der Ansicht, dass diese Summe gerade vor dem Hintergrund auch der beruflichen und persönlichen Nachteile des zu Unrecht verurteilten nicht deutlich höher liegen müsste. Schließlich würde er im Falle eines Verbrechens - also Freiheitsberaubung - auch eine deutlich höheren Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch haben. Und auch bei Verdienstausfällen wird der reale Ausfall - ist er nicht überhöht - herangezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Rene Lima
Sehr geehrter Herr Lima,
da ich in den letzten Tagen in diesem Forum häufiger auf den Haftentschädigungssatz nach § 7 Abs. StrEG angesprochen wurde, verweise ich auf meine Antworten zu diesem Sachverhalt.
Dem ist momentan nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB