Frage an Andreas Schmidt von Andreas R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Justizirrtümer sind glücklicherweise selten. Dennoch treten sie auf. Die Entschädigung pro Tag, wenn jemand unschuldig ins Gefängnis muss, beträgt 11 Euro. Für mich trifft diese Summe ins Mark!
Wenn ich mir etwa vorstellen müsste, ein Jahr lang unschuldig ins Gefängnis zu müssen, dadurch mein Privatleben, vielleicht meine Partnerin, meinen Beruf verlieren würde, für immer mit einem Makel behaftet bin, Träume nicht erfüllen kann, im Gefängnis der Brutalität der Mitgefangenen ausgesetzt bin, und am Ende mit 11 Euro pro Tag abgespeist werde, also am Ende gerade einmal etwa 4000 Euro für ein ganzes Jahr (= 365 x 11), dann ist das eine kaum vorstellbare Ungerechtigkeit im Justizsystem.
Wenn man mich fragen würde, was mir ein solches Jahr verlorener Lebenszeit und der damit verbundenen Schwierigkeiten Wert wäre, so wäre diese Zeit unbezahlbar und wenn, dann wäre hier sicher eine Entschädigung von mehreren 100.000 Euro angebracht.
Ich frage Sie daher, wie Sie als Vorsitzender des Rechtsausschusses planen, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Reichhardt
Sehr geehrter Herr Reichhardt,
wie Sie in Ihrer Frage richtig festgestellt haben, treten Justizirrtümer in der Bundesrepublik Deutschland äußerst selten auf.
In dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) heißt es in § 7 Abs. 3 StrEG, daß der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, mit elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung entschädigt wird.
Eine Änderung dieses Gesetzes ist derzeit nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB