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Andreas Schmidt
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Frage von Christian T. •

Frage an Andreas Schmidt von Christian T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Es ist sehr nett von Ihnen, dass sie sich die Zeit nehmen hier Fragen von uns Bürgern zu beantworten. Leider wirft ein von Ihnen beantworteter Beitrag noch weitere Fragen auf:

1) Sie sagten, daß Justizirrtümer in der BRD sehr selten sind - doch gerade DAS wäre doch ein Argument in diesen sehr seltenen Fällen das sicherlich sehr große Einzelschicksal deutlicher zu würdigen und die Entschädigung deutlich zu erhöhen. Haben Sie genauere Zahlen wie oft ein solcher Fall in den letzten Jahren im Jahresdurchschnitt aufgetreten ist, und wieviel die jetzige Regelung den Staat kostet?

2) Stimmt es, daß von diesen 11 Euro schon 5-6 für Verpflegung abgezogen werden, und dass die Festsetzung des Betrages 1988 erfolgt ist? - Wenn ja - halten auch Sie persönlich es für richtig, daß die Entschädigung seit damals inflationsbedingt heute deutlich geringer ausfällt als sie damals angedacht war?

3) Mit welcher Begründung sollte jemand, der zu unrecht im Gefängnis saß nicht mindestens die 1200€ pro Monat erhalten, die er mit einer Vollzeitstelle sonst verdient hätte? - Ihn dann sogar die Verpflegung zahlen zu lassen klingt schon fast grotesk - schließlich war es ja nicht seine Entscheidung dort einzukehren?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tempelmann,

die Bundesländer führen das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) in eigener Zuständigkeit aus. Daher sind die Daten nicht bundeseinheitlich erfaßt. Möchten Sie einen Überblick über die Situation in den einzelnen Bundesländern gewinnen, so wenden Sie sich bitte auch im Falle der Verpflegungsberechnung an die jeweiligen Landesjustizverwaltungen.

Es ist richtig, daß die Höhe der Haftentschädigung (§ 7 Abs. 3 StrEG) seit 1988 nahezu unverändert geblieben ist. Daher hat die Bundesministerin der Justiz eine Prüfung des derzeitigen Satzes in Auftrag gegeben. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB