(...) Die Verzögerungen bei der Unterhaltsrechtsreform – mit den von Ihnen geschilderten Konsequenzen – halte auch ich für sehr bedauerlich. Gleichwohl war vor dem Hintergrund des von Ihnen angesprochenen Urteils des BVerfG eine erneute Verschiebung nicht zu vermeiden. (...)
(...) Selbstverständlich wird jede Regelung seitens des Deutschen Bundestages vor ihrem Beschluß auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung begutachtet. Die mit Ihrer Frage, ob beispielsweise "Kirchenwünsche" nicht auf Verfassungswidrigkeit geprüft würden, verbundene Unterstellung weise ich daher entschieden zurück. (...)
(...) Notwendige Grundlage für jede Prüfung sind Informationen, weshalb das Parlament selbstverständlich das Recht haben muß, unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in Vertragsunterlagen zu nehmen, was allerdings im Rahmen von "Toll Collect" nach meiner Ansicht anfangs möglicherweise nicht in vollem Umfang gegeben war. Gleichwohl besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in solche Vertragsunterlagen für das Parlament aus meiner Sicht bereits heute, soweit den bestehenden Geheimschutzinteressen durch das sein Kontrollrecht ausübende Parlament Rechnung getragen wird. (...)
(...) Der nunmehr veröffentlichte Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht vom 28. Februar 2007 macht selbstverständlich eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen des Beschlusses durch den Gesetzgeber erforderlich, damit ein verfassungsgemäßes Gesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. (...)
(...) Die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am 22. März dieses Jahres über die bis dahin noch offenen Fragen bei der Unterhaltsrechtsreform verständigt. Damit steht einem Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens nichts mehr im Wege. (...)
Sehr geehrter Herr Stiehl,
vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift zum 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.