
(...) Eine Anwendung der Steuerklasse 3 für Geschiedene oder dauerhaft getrennt Lebende, wie sie Herr Ablass angeregt hat, halte ich nicht für angebracht, da sie für die Umsetzung des sogenannten Ehegattensplittings gedacht ist. Mit diesem wird das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt, sodaß letztlich nicht der einzelne Ehepartner, sondern die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet wird. (...)