Frage an Andreas Schmidt von Ulrich P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmitz,
ich darf mich für Ihre Antwort bedanken, obwohl diese wenig Substanz aufwies. Nachdem Sie auf meine Fragen nicht eingegangen sind, und nur antworteten nach dem Grundsatz : Was nicht sein darf, ist auch nicht, darf ich meine Fragen wiederholen. Ihre Empörung über das "locker gehandhabte Grundgesetz" war keine Behauptung von mir, sondern eine Frage an Sie. Ich bin schon zuversichtlich, daß Sie mit Ihrer hohen Kompetenz diese Frage auch beantworten können. Also nochmals: Trotz der hohen fachlichen Kompetenz des Rechtssausschusses werden immer wieder Gesetze verabschiedet, welche anschließend entweder vom Bundespräsidenten wegen Nichtvereinbarung mit dem Grundgesetz oder vom Bundesverfassungsgericht wegen den gleichen Gründen wieder kassiert wird. Dies finde ich in höchstem Maße peinlich. Daher drängst sich folgende Frage auf: Kommen verfassungswidrige Gesetze auf Druck der Regierung zu- stande oder wird im Ausschuß das Grundgesetz etwas locker gehandhabt? Oder gibt es andere Gründe für verfassungswidrige Gesetze? Die weitere Frage bezieht sich auf den Fraktionszwang. Nach dem Grundgesetz ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen verant- wortlich. Wie ist dies mit dem Fraktionszwang zu erklären? Es ist natürlich richtig, daß i.d.R. einzelne Abgeordnete anders als die übrigen Mitglieder der Fraktion abstimmen. Es gibt aber auch wichtige Gesetze, bei denen von der Fraktionsführung die Zustimmung aller Mitglieder verlangt wird. Mir ist heute noch ein hoher FDP- Politiker im Ohr, welcher eine wichtige Gesetzesvorlage in Interviews im Bausch und Bogen verdammte und anschließend dem Gesetz zustimmte (damals war die FDP noch in der Regierung). Gehen Sie davon aus, daß dies mit rechten Dingen zuging? Ist dies im Sinne des Grundgesetzes? Ich habe Hoffnung, daß Sie nun auf meine Fragen eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth
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Sehr geehrter Herr Parth,
es bleibt bei meiner Antwort vom 4. September 2007. Sie wollen ja keine Stellungnahme, sondern nur eine Bestätigung Ihrer bereits gefassten Meinung.
Diese teile ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB