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Andreas Schmidt
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Frage von Martin F. •

Frage an Andreas Schmidt von Martin F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Herr MdB Schmidt,

ich möchte Sie höflich anfragen als zuständigen Vorsitzenden im Rechtsauschuß fin Sachen Reformvorhaben "Unterhaltsänderungsgesetz".
Meines Wissens hat die CDU/CSU nach dem überraschenden Urteil des BverfG vom Mai 2007 sich noch einmal Gedenkzeit erbeten, um den bisherigen "Kauder/Zypries/Struck-Kompromiss" noch einmal durch einen unahängigen Experten überprüfen zu lassen.
Ist die parlamentarische Sommerpause genutzt worden, um das für notwendig erachtete Gutachten zwischenzeitlich angefordert worden?

Falls ja,liegt das Gutachten inzwischen vor bzw. welche Frist haben Sie für die Erstellung gesetzt?
Wie würde der Zeitplan der parlamentarischen Bearbeitung aussehen?
Millionen Menschen warten inständig darauf, daß das alte nunmehr 30-jährige Recht aktualisiert wird; denn so wichtig Maßnahmen wie mehr KiTas und Betreungsgeld zur Erhöhung der Kinderzahl auch sein mögen, so ist der bisher vorliegende Entwurf des Unterhaltsänderungsgesetzes ein wichtiger beitrag, den Mut zum Kind in Deutschland zu erhöhen.
Viele Zweitehen können zu Recht das finanzielle Risko von Kindern nicht eingehen
Für Ihre bemühungen vielen Dank im voraus.

MfG

martin falk

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Falk,

Sie haben sich mit Ihrer Frage unter anderem am 8. September dieses Jahres an meine Kollegin Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB gewandt.

Ihrer Antwort vom 13. September 2007 ist nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB