Frage an Andreas Schmidt von Gerhard A. M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich möchte auf die Frage von Herrn Ablass vom 29.08.2007 zurück kommen. Ihr Hinweis, sich an einen Anwalt zu wenden, verrät zwar Standesbewusstsein, geht aber am Thema vorbei. Herr Ablass bemängelt eine der vielen Inkonsistenzen im deutschen Rechtssystem (die zumeist auch materiell ungerecht sind) und die Folgen daraus für ihn persönlich.
1. Die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen "verheiratet" und "getrennt lebend" führt tatsächlich zu einer Steuerbelastung, die proportional zur Unterhaltsbelastung steigt. Etwas vereinfacht ausgedrückt: Jemand wie ich (getrennt lebend seit acht Jahren) unterhält eine Frau und zwei Kinder aus der "gescheiterten" Ehe durch Unterhaltszahlungen und eine Frau und zwei Kinder als neue Familie. Ich unterhalte also de facto zwei Familien - werde aber de jure wie ein Alleinstehender mit Steuerklasse 1 besteuert, zahle also mehr Unterhalt und mehr Steuern, habe selbst fast nichts mehr zum Leben.
2. Die Obergrenzen zur Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen korrespondieren leider nicht mit den Obergrenzen des Unterhalts, die gibt es nämlich nicht. Man(n) kann verurteilt werden, beliebig viel Unterhalt zu zahlen die Steuerlast kann man dadurch kaum mindern.
Im Sinne von Herrn Ablass und Tausenden von "Zahlmännern" frage ich: Ist das so gewollt? Sollen unterhaltspflichtige Männer weiter systematisch steuerlich benachteiligt werden? Wenn nicht: Wann wird die Bundesregierung dem abhelfen? Wäre nicht vor dem Hintergrund zurück gehender Geburtenzahlen ein bisschen Logik in der familienrelevanten Gesetzgebung angebracht?
Ich bedanke mich im Voraus für eine fundierte Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Dr. Gerhard Müller-Broll
Sehr geehrter Herr Dr. Müller-Broll,
wie Sie den Bestrebungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen der Unterhaltsrechtsreform entnehmen können, nehmen wir die Familienpolitik und dabei in erster Linie den Schutz des Kindeswohls sehr ernst.
Eine Anwendung der Steuerklasse 3 für Geschiedene oder dauerhaft getrennt Lebende, wie sie Herr Ablass angeregt hat, halte ich nicht für angebracht, da sie für die Umsetzung des sogenannten Ehegattensplittings gedacht ist. Mit diesem wird das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt, sodaß letztlich nicht der einzelne Ehepartner, sondern die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet wird. Das ist nach einer Scheidung nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB