Frage an Andreas Schmidt von Ulrich P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich spreche Sie an als Vorsitzenden des Bundestagsausschuisses Recht. Dieser Ausschuß hat in erster Linie die Aufgabe, Gesetzesvorlagen auf die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Dazu ist die Kompetenz im Ausschuß vorhanden.
Es fällt auf, daß viel zu viele Gesetze und Gesetzvorlagen vom Bundespräsident oder vom Bundesverfassungsgericht wegen Verstoß gegen das Grundgesetz kassiert werden. Dies finde ich höchst peinlich. Deshalb frage ich mich, wie sowas vorkommen kann. Meine Frage: Kommen verfassungswidrige Gesetze auf Druck der Regierung zustande oder wird im Ausschuß das Grundgesetz etwas locker gehandhabt?
Wenn wir schon bei der Mißachtung des Grundgesetzes sind.
Wie ist der Fraktionszwand zu erklären, wenn der Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich sein soll? Es ist ja der Öffentlichkeit bekannt, daß gegen Abgeordnete Repressalien angedroht werden, wenn sie nicht abstimmen wie die Fraktionsführung es erwartet. Damit haben wir doch einen Parteienstaat. Oder täusche ich mich?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth
Sehr geehrter Herr Parth,
Sie täuschen sich. Ihren Vorwurf, das Grundgesetz werde Rechtsausschuß mißachtet oder zumindest "locker gehandhabt", weise ich als dessen Vorsitzender entschieden zurück.
Es kommt immer wieder einmal vor, daß einzelne Abgeordnete verschiedener Parteien in Einzelfragen anders abstimmen, als ihre Fraktion. Deshalb ist auch Ihr Vorwurf von "Repressalien" nicht haltbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB