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SPD
• 11.03.2024

Im Land Brandenburg wird der überwiegende Anteil der Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz durch ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden als Pflichtaufgabe der Kommunen erfüllt. Hier würde rein praktisch das Beamtenrecht nicht greifen, da die ehrenamtlich Tätigen nicht darunter fallen würden.

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SPD
• 09.09.2021

Inwieweit der Aufgabenträger DEGES bei veränderten Rahmendaten (wie von Ihnen beschrieben) Änderungen des Projektes vornimmt, kann ich derzeit nicht abschließend beantworten. Grundsätzlich gilt aber das die Nutzen Kosten Betrachtung auch für mich entscheidend bei Durchführung solcher Verkehrsprojekte im Vordergrund steht.

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