Warum gibt es für die Beamten der Polizei eine Heilfürsorge, für Feuerwehrbeamte allerdings nicht? Sehen Sie hier eine Benachteiligung?
Sehr geehrter Herr Noack,
Wir hatten uns erst vor kurzem nett bei einem Tag der offenen Tür unterhalten. Sie kamen mir sympathisch vor, deshalb frage ich Sie auch hier. Meiner Meinung nach haben wir hier eine Benachteiligung der Feuerwehrkollegen.
Erst einmal grundsätzlich sind alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes pflichtkrankenversichert. (gesetzliche Krankenversicherung, Beihilfeversicherung oder Heilfürsorge). Die Heilfürsorge (historische Entwicklung) kann man somit auch als "Ersatzkasse" bezeichnen. Die Leistungen entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Kassen. Damit gewährt der Dienstherr den im Vollzug befindlichen Beamten*innen die Kostenübernahme der Gesundheitskosten, da sich diese auch besonderen Gefahren aussetzen. Die Brandenburger Heilfürsorgeverordnung umfasst aber nicht Feuerwehrbeamte im Landesdienst, welche als sogenannte "Einsatzbeamte" tätig sind. In einigen Bundesländern ist dies der Fall. Daraus ergibt sich aber nicht zwingend eine Schlechter- oder Besserstellung bezugnehmen auf den individuellen Krankenversicherungsschutz. Ich sehe somit auch keine Benachteiligung.