Im Land Brandenburg wird der überwiegende Anteil der Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz durch ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden als Pflichtaufgabe der Kommunen erfüllt. Hier würde rein praktisch das Beamtenrecht nicht greifen, da die ehrenamtlich Tätigen nicht darunter fallen würden.
Daraus ergibt sich aber nicht zwingend eine Schlechter- oder Besserstellung bezugnehmen auf den individuellen Krankenversicherungsschutz. Ich sehe somit auch keine Benachteiligung.
Ja grundsätzlich würde ich der Prüfung zustimmen, sofern nicht nur der Nachweis des Verdachtes, sondern die Verfassungsfeindlichkeit dem Grunde nach durch die Verfassungsschutzbehörden eines Landes oder des Bundes festgestellt würde.
Bisher wurde der Tarifabschluß des öffentliches Dienstes in meinem Zuständigkeitsbereich, als Mitglied des Landtages Brandenburg, wirkungsgleich durch entsprechenden gesetzliche bzw. beamtenrechtliche Regelungen im Land übernommen.
Inwieweit der Aufgabenträger DEGES bei veränderten Rahmendaten (wie von Ihnen beschrieben) Änderungen des Projektes vornimmt, kann ich derzeit nicht abschließend beantworten. Grundsätzlich gilt aber das die Nutzen Kosten Betrachtung auch für mich entscheidend bei Durchführung solcher Verkehrsprojekte im Vordergrund steht.