Soll die Nutzen-Kosten-Berechnung anhand der realen Entwicklung und der Klimaauswirkungen neu bewertet werden? Stimmen Sie Forderungen nach einer am Klimaschutz orientierten Bedarfsplanüberprüfung zu?
Sehr geehrter Herr Noack,
Für das Jahr 2023 ist die Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) für geplant. Als Mitglied des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung werden Sie sich mit den Ergebnissen der Überprüfung für die Projekte in Brandenburg befassen. Im BVWP festgeschrieben ist unter anderem das Straßenbauprojekt B167/B158-G50-BB - B 167 Ortsumgehung Bad Freienwalde (West) mit vordringlichem Bedarf. Der Grund dafür war das „gute Kosten-Nutzen-Verhältnis“. Die berechneten Kosten betrugen 2014 etwa 21,9 Millionen Euro. Stand Ende 2020 betragen die Kosten mittlerweile circa 77 Millionen Euro. Zudem würde die geplante Straße durch ein schützenswertes Landschaftsschutzgebiet mit wertvollem, unzerschnittenen Mischwald sowie wichtiger natürlicher Ressourcen führen, in dem viele bedrohte Tiere und Pflanzen leben.
Sehr geehrte Frau M.,
Danke für Ihre Frage. Da es sich um ein Straßenbauprojekt des Bundes (DEGES) handelt (und im Rahmen der Auftragserfüllung durch das Land Brandenburg realisiert wird) liegt die Aufgabenerfüllung auch hinsichtlich der Kosten dieses vordringlichen Verkehrsprojektes grundsätzlich beim Aufgabenträger. Nach meinem Kenntnisstand erfolgt derzeit die Erstellung des Vorentwurfes und die Erstellung der Genehmigungsplanung. Dem schließt sich das Planfeststellungsverfahren an. Es ist also nicht ausgeschlossen, das es noch zu Veränderungen zur bereits vorliegenden Entwurfsplanung kommen kann. Inwieweit der Aufgabenträger DEGES bei veränderten Rahmendaten (wie von Ihnen beschrieben) Änderungen des Projektes vornimmt, kann ich derzeit nicht abschließend beantworten. Grundsätzlich gilt aber das die Nutzen Kosten Betrachtung auch für mich entscheidend bei Durchführung solcher Verkehrsprojekte im Vordergrund steht. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, das aufgrund der zeitlichen Länge solcher Projekte Kostensteigerungen grundsätzlich anzunehmen sind.
Gleiches gilt natürlich für die von Ihnen angesprochenen "Bedarfsplanüberprüfung". Die Ergebnisse liegen ja derzeit noch nicht vor und somit kann ich dazu keine Aussage treffen. Die von Ihnen angesprochenen Eingriffe in das Schutzgut "Natur" werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgewogen. Dieses Beteiligungsformat eröffnet auch Ihnen die Möglichkeit Ihre Bedenken und Hinweise einzubringen. Ich nehme Ihre Hinweise aber auf und werde mich beim Fachministerium zum derzeitigen Verfahrensstand informieren und ggf. meine Aussagen präzisieren.
Mit freundlichen Grüßen