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Antwort von Andreas Larem
SPD
• 10.04.2024

Die deutsche Bundesregierung hat vor dem internationalen Gerichtshof klar dargelegt, dass Deutschland weder die Völkerrechtskonvention noch humanitäres Völkerrecht verletzt, weder direkt noch indirekt. Im Gegenteil: Deutschland ist der Wahrung und des Schutzes des Völkerrechts verpflichtet und arbeitet dafür international.

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