(...) Es ist nicht zutreffend, dass nur die Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft „unbesoldet“ arbeiten können. Der relevante § 36 Abs.2 GenG, auf den Sie verweisen, lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen keine nach dem Geschäftsergebnis bemessene Vergütung beziehen.“ Dem steht nicht entgegen, dass Aufsichtsratsmitglieder gar keine Vergütung erhalten. (...)
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17. November 2007. Sie scheinen sich mit Ihrer Frage auf das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ("Vorratsdatenspeicherung") zu beziehen.
(...) Zu Frage 1: Eine Vorratsdatenspeicherung bei Postsendungen ist schon theoretisch nicht möglich. Dann müssten ja die Briefe und Pakete selbst einbehalten werden bzw. (...)
(...) Sie finden die Antwortalternative zu der Umfrage auf meiner Homepage beeinflussend. Ich sehe das nicht so, denn durch die Frage „Werden im Fall der Aberkennung des Weltkulturerbe-Titels weniger Touristen Dresden besuchen als jetzt?“ wird die mögliche Antwort „Die Touristen entscheiden sich weiterhin für Dresden - ob mit oder ohne Titel“ verständlich, im Sinne von: „Nein, ein Verlust des Welterbetitels führt nicht zu einem Einbruch bei den Touristen-Zahlen“. Ich gebe Ihnen recht: Ein einfaches „Nein“ als mögliche Antwort hätte es inhaltlich auch getan. (...)
(...) Doch nun zur Beantwortung Ihrer eigentlichen Frage: Ja, ich habe meine persönlichen Erfahrungen mir dem Unrechtsstaat der DDR gemacht und war Mitglied des Neuen Forums. Ich halte aber den Vergleich, den Sie zwischen den Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und den „Schnüffelmethoden“ der Stasi für abenteuerlich und nicht haltbar und zwar aus folgenden Gründen: (...)
(...) 1: Natürlich gilt in anderen europäischen Ländern die für einen Rechtsstaat fundamentale Unschuldsvermutung „in dubio pro reo“ genauso wie in Deutschland. Ich habe in meiner früheren Antwort deutlich machen wollen, dass dieser Grundsatz auch nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht gefährdet ist, wie in vielen Zuschriften kritisiert wurde. Durch Einführung der Vorratsdatenspeicherung sei eine Unschuldsvermutung nicht mehr gegeben, vielmehr würden Millionen von Bürgern „unter Generalverdacht“ gestellt, so hieß es in vielen Zuschriften. (...)