Frage an Andreas Dressel von Tobias Z. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Wann werden günstige Wohnungen für normale, arbeitende Personen gebaut? Wie kann es sein, dass Leute für Neubauten in schöner, grüner Lage, einen Wohnberechtigungsschein brauchen?
Gutes Beispiel: Kesselflickerweg in HH-Langenhorn.
Das sind tolle Neubauten, grüne, ruhige Umgebung - die Warmmiete für eine 3Zi Wohnung liegt bei 650,- ( unglaublich, aber wahr für Hamburg! ).
Ich habe eine kleinere Wohnung und zahle 30% mehr Miete!
Zum anmieten des o.g. Objekts wird ein Wohnberechtigungsschein gebraucht.
Muss ich jetzt meinen Job kündigen und mich auch, wie einige der Konsorten ( sicher nicht alle ) auf die faule Haut legen und nicht arbeiten, damit ich eine schöne, bezahlbare Wohnung bekomme? Das ist doch absurd! Der Mensch, der nicht arbeiten will, weil er vielleicht sogar zu faul ist, kriegt eine bessere Wohnung als ich, der sich jede Woche mit 40 Std abrackert um seine Familie nicht durch Steuergelder zu ernähren.
Die öffentliche Bauförderung von Wohnungen muss für alle Bürger geschehen, und nicht für die, die nicht arbeiten können oder wollen.
Sehr geehrter Herr Ziegler,
die Situation auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ist sicher angespannt - in diesem Punkt gebe ich Ihnen Recht. Es ist aber so, dass nicht alle Mitbürger, die in einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein leben, zwangsläufig arbeitslos sind. 40% aller Hamburger Haushalte haben Anrecht auf einen solchen §5 Schein. Dies sind ganz häufig Haushalte, die zwar über ein laufendes Einkommen verfügen, aber eben einfach zu wenig verdienen. Dazu zählen auch Familien mit Kindern, Studierende oder Senioren, die auf dem Wohnungsmarkt nur schwer zum Zuge kommen. Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms des Senats wurde auch ganz bewusst der sogenannte 2. Förderweg für mittlere Einkommen eingeführt. Er soll den Bau von Mietwohnungen für Menschen mit mittleren Einkommen stärken, die angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt insbesondere in innerstädtischen Stadtteilen ebenfalls an ihre Grenzen stoßen. Bezugsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen maximal 60 % über dem liegt, was das Wohnraumförderungsgesetz als Grenze definiert. Damit können rund 56 % der Hamburger Haushalte diesen Förderweg in Anspruch nehmen. Die monatliche Anfangsmiete, die Besitzer in diesem Förderweg maximal verlangen dürfen, liegt bei Mietwohnungen, die in 2013 bewilligt wurden, bei 8,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Senat stellt für diesen 2. Förderweg jährlich Fördermittel für bis zu 800 Wohneinheiten zur Verfügung.
Auch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass circa 40% des Hamburger Wohnungsbestandes im Besitz von SAGA / GWG und weiterer Wohnbaugenossenschaften sind. Diese Mieten liegen ebenfalls deutlich unterhalb des Mietenspiegels und sind für Haushalte mit mittleren Einkommen interessant.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Dressel