Werden Sie als Bundesrats-Mitglied für die Freie und Hansestadt Hamburg einen Antrag auf Entscheidung der Verfassungswidrigkeit der AfD in den Bundesrat einbringen?
Guten Tag Herr Dressel,
neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Möglichkeit bei dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Entscheidung der Verfassungswidrigkeit einer Partei zu stellen.
Die Petition „Prüft ein AfD-Verbot“ hat fast 1 Millionen Unterzeichner. Die Antragsberechtigten Verfassungsorgane sind trotzdem bisher nicht aktiv geworden.
Nachdem im Bundestag bisher keine Entscheidung gefallen ist, nach zahlreichen Medienberichten voraussichtlich keine Mehrheit zustande kommt und es aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen fraglich ist, ob der Vorgang noch rechtzeitig abgeschlossen werden kann, bedarf es wohl einer Alternative: die Beantragung durch den Bundesrat. Werden Sie aktiv!
Die Gründe und Argumente sind hinlänglich bekannt. Es bedarf auch keines Gutachtens vorab. Das übernimmt das Bundesverfassungsgericht dann für Sie.
![Andreas Dressel Portrait von Andreas Dressel](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dr_andreas_dressel.jpg?itok=Sb61iyy0)
Guten Tag,
danke für die Frage. Ich bin ausdrücklich für ein Verbotsverfahren - aber bitte dann, wenn es auch überwiegende Erfolgsaussichten hat - sonst stärkt man nur die AfD. Insofern sollten die antragsberechtigten Verfassungsorgane keine Alleingänge machen, sondern klug und sorgfältig die Materialien sichten und sich gut abstimmen, um die Erfolgsaussichten aktuell zu prüfen. Hamburg wird sich da konstruktiv einbringen!
Beste Grüße
Ihr
Andreas Dressel, Finanzsenator/Bürgerschaftskandidat