
(...) Diese finden Sie auch auf meiner Homepage (www.andrea-nahles.de). An dieser Stelle nur so viel zum Thema: Bislang galt: ein Abgeordneter erhält nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung von 3% der monatlichen Diät. Das gilt aber nur, wenn er mindestens acht Jahre im Bundestag war. (...)