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Andrea Lindlohr
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Brigitte W. •

Frage an Andrea Lindlohr von Brigitte W. bezüglich Soziale Sicherung

Zu meinem grossen Bedauern musste ich feststellen, dass die von Arbeitsministerin Andrea Nahles 2014 beschlossene Muetterrente fuer die Beamtinnenmuetter von der Gruen-roten Landesregierung nicht umgesetzt wurde.

Also - alle Beamtinnen,die vor 1992 Kinder bekommen haben, erhalten die `Muetterrente` nicht.

Muetter (Rentnerinnen) in Baden-Wuerrtemberg erhalten sie.

Ich habe 4 Kinder vor 1992 geboren,alle 4 heute berufstaetig, also steuer-und rentenzahlend.

Sind Beamtinnen in Ba-Wue weniger gute Muetter?

Es ist schon erstaunlich zu sehen, wieviel Geld jetzt fuer die Integration der Fluechtlinge zur Verfuegung,fuer die Beamtinnenmuettern war nichts da!
Ist das gerecht??

Meine Frage: Wird eine gruene Landesregierung das Gesetz zukuenftig umsetzen?

Uebrigens:In Horst Seehofers Bayern ist das Gesetz auch fuer Beamtinnenmuetter umgesetzt worden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Wenger,

vielen Dank für Ihre Frage. Die sogenannte Mütterrente, die Union und SPD im Deutschen Bundestag beschlossen haben, soll eine soziale Stütze für die Frauen sein, die wegen langen Kindererziehungszeiten eine niedrige gesetzliche Rente zu erwarten haben. Da die Gesetzliche Rente der Versicherten und die Pension der Beamtinnen und Beamten und ihrer Hinterbliebenen auf verschiedenen Prinzipien beruhen, ist dies nicht vergleichbar. Im Versorgungsrecht gibt es aufgrund des Alimentationsprinzips im Gegensatz zum Rentenrecht seit jeher eine Mindestversorgung. Der Alimentationscharakter der Versorgungsbezüge begründet eine angemessene Versorgung, die den Beamtinnen und Beamten und deren Hinterbliebenen den (Mindest-)Lebensunterhalt sichert. Die Versorgungsbezüge dürfen deshalb einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten. Bleibt die verdiente Versorgung der Beamtin oder des Beamten dahinter zurück, greift die Mindestversorgung.
Bei Kindererziehungszeiten gilt eine weitere Besonderheit: Für jedes Kind wird eine Erziehungszeit von drei Jahren angesetzt, wenn die Beamtin oder der Beamte allein wegen Kinderfreistellungszeiten unter der Mindestversorgung bleibt. Ein solches Element ist der Rente fremd.

Eine solch vermeintliche Übertragung planen wir daher nicht. Wenn Sie Tätigkeiten im öffentlichen Dienst vergleichen, beispielsweise eine angestellte Erzieherin mit vier Kindern und Unterbrechungen und eine verbeamtete Grundschullehrerin mit vier Kindern und Unterbrechungen, wird auch mit Mütterrente das weiterhin weit höhere Versorgungsniveau im Beamtenbereich deutlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Andrea Lindlohr

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