(...) Die Bürger sind in unserem Rechtsstaat durch zahlreiche Hürden vor einem Missbrauch der Quellen-TKÜ geschützt: Der Richtervorbehalt, der begründete Anfangsverdacht, der begrenzte Straftatenkatalog, die Verhältnismäßigkeit, der technische und personelle Aufwand, sowie die Verhältnismäßigkeit der Begleitmaßnahmen machen den Einsatz der Quellen-TKÜ enorm aufwendig für die Behörden und damit grundsätzlich nur in bestimmten Einzelfällen möglich. Eine flächendeckende Verschlüsselung sämtlicher Kommunikationskanäle würde die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden, die ausschließlich auf der Basis des geltenden Rechts ermitteln dürfen, noch weiter erschweren, weil nur noch die aufwendige Quellen-TKÜ eingesetzt werden kann. (...)