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Andrea Lindholz
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Frage von Anton H. •

Frage an Andrea Lindholz von Anton H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lindholz,

es gab in München vor wenigen Tagen einen tödlichen Unfall mit einem 14-Jährigen. Ein Raser, der von der Polizei verfolgt wurde, hat den Tod des 14-Jährigen und die Verletzung einer 16-Jährigen zu verantworten.
Es stellt sich aber mir nun die Frage, ob die den Raser verfolgenden Polizistinnen (Polizisten) nicht eine Mitverantwortung an dem Tode des 14-Jähringen und den Verletzungen der 16-Jährigen und den Verletzung des Rasers selbst haben.

Jeder weiß, dass die Polizei nicht der Straßenverkehrsordnung unterliegt.
Das führt zuweilen zu so skurrilen Situationen, dass ein Fahrzeug, das den Verkehr nicht behindert, aber im eingeschränkten Halteverbot steht, von der Polizeiwagenbesatzung mit einem sogenannten "Knöllchen" und ggf. mit einer Mahnrede bedacht wird, während der Verkehr durch das Polizeifahrzeug minutenlang ernsthaft behindert wird...

Es muss doch eigentlich nach meiner Meinung jedem Polizisten und jeder Polizistin vollkommen klar sein, dass sie ihre Befugnisse nur insoweit ausüben dürfen, als sie nicht eine Gefährdung von anderen, unschuldigen Dritten herbeiführen.

Beispielsweise darf ja ein Polizist auch nicht mit einer Kamera oder einem Handy während der eigenen Autofahrt wild herumfotografieren, um andere Fahrzeuge zu fotografieren, WENN hierdurch andere Verkehrsteilnehmer GEFÄHRDET werden.

In diesem Fall hätte die Polizei die Möglichkeit gehabt, den Raser in angemessenem Tempo zu verfolgen und Verstärkung anzufordern. Im schlechten Fall hätten sie weder das Kennzeichen gehabt noch den Raser. Aber der 14-Jährige würde wahrscheinlich noch leben.

Der Raser hat meiner Meinung den Tod und die Verletzung von Dritten verursacht. Totschlag. Mord, mit niederen Beweggründen war es wohl sicher nicht.

In jedem Fall tragen nach meiner Meinung die ihn verfolgenden Polizistinnen (Polizisten) eine Mitverantwortung. Daher sollte auch gegen diese ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Wie sehen Sie das?

Vielen Dank.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

besten Dank für Ihre Anfrage, die mich wirklich verwundert.

Die Schuld an dem schrecklichen Unglück trägt der rücksichtslose Fahrer, der die Signale der Polizei und rote Ampeln bewusst ignoriert hat und damit von vornherein das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet hat. Er ist nun wegen Mordes angeklagt worden. In unserem Rechtsstaat befinden darüber zum Glück unabhängige Gerichte auf der Basis von demokratisch legitimierten Gesetzen und nicht völlig unbeteiligte Kommentatoren.

Der Polizei hier eine Mitschuld zuzuweisen oder sogar den Begriff "Hetzjagd" ins Spiel zu bringen, wie es manche Journalisten auf der Basis von völlig belanglosen Kommentaren im Internet getan haben, kann ich nur strikt zurückweisen. Die Polizei hat nicht nur die Pflicht zur Strafverfolgung, sondern auch den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Die Beamten sind geschult, im Einzelfall die Lage vernünftig zu bewerten und genau abzuwägen. Dabei müssen sie selbstverständlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten. Aufgrund des rücksichtslosen Verhaltens des Täters musste die Polizei zu dem Schluss kommen, dass der Täter eine hohe Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt und versuchen ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Der Presse kann man entnehmen, dass dies sehr umsichtig erfolgt ist.

https://www.focus.de/panorama/welt/unfaelle-toedlicher-raserunfall-in-muenchen-haftbefehl-wegen-mordes_id_11359292.html

Im Übrigen unterliegt die Polizei selbstverständlich der Straßenverkehrsordnung, sie verfügt aber aus gutem Grund über gewisse Sonderrechte, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein und für Sicherheit und Ordnung sorgen zu können.

Die Polizei in Deutschland agiert auf der Basis von Recht und Gesetz und nicht im luftleeren Raum. Im Übrigen scheint die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland unserer Polizei grundsätzlich zu vertrauen. Auch ich teile diese Einstellung: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/377233/umfrage/umfrage-in-deutschland-zum-vertrauen-in-die-polizei/

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat

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