Frage von Günter M. • 28.07.2013

Antwort von Andrea Lindholz CSU • 28.07.2013
(...) auf kommunaler Ebene sind die Mitglieder des Gemeinderates ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung. (...) Gleiches galt bei Vorliegen eines solchen familienrechtlichen Verhältnisses zwischen dem ersten Bürgermeister und einem Gemeinderatsmitglied. (...)