Wer haftet bei Schäden durch seismischen Messungen und Geothermie wenn die Haftungssumme aufgebraucht ist?
Sehr geehrter Herr Baumann,
Ein Bauunternehmer und Betreiber von Geothermieanlagen trägt in der Regel das Risiko, wenn es zu Erdveränderungen beim Bohren oder bei auch seismischen Messungen kommt. Zentrale Haftungsgrundlage ist für ihn § 823 BGB (Schadenersatzpflicht).
Leider hat es die Landesregierung vor Beginn der Maßnahmen versäumt, die Eingangskriterien der Haftungsbedingungen festzulegen um Schaden von der Bevölkerung (Wähler) fern zu halten.
Die Aussage von Ihnen, alle Schäden sollen schnell und umfassend von den Baunternehmen und Betreibern behoben werden sind leider nur Worthülsen. Besonders wenn man weiß, dass die Haftungssumme den von Ihnen beauftragen Firmen geringer ausfällt als bei jeder üblichen PKW-Haftpflichtversicherung.
Eine Schadensregulierung wie bereits vielfach angemerkt, auf Kulanz (Entgegenkommend) oder nach Zeitwert ist unlauter.
Sehr geehrter Herr H.,
es ist nicht notwendig, dass durch Landesregierungen Eingangskriterien der Haftungsbedingungen festgelegt werden. Die rechtlichen Regelungen sind klar. Ein Schädiger muss einen Geschädigten in einer Lage versetzen, wie sie ohne Schadensereignis beistünde. Das ist in der Regel der Projektierer. In manchen Fällen kann dies ein vom Projektierer beauftragtes Unternehmen sein.
BW verlangt im Gegensatz zu anderen Bundesländern von Projektierern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Derzeit wird vom Umweltministerium geprüft, wie eine mögliche Schadensregulierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann. U.a. wird geprüft, die Deckungssumme deutlich zu erhöhen.
Die Erstattung des Zeitwerts ist nicht „unlauter“, sondern gängiges Prinzip. Der Schädiger muss einen Geschädigten nicht in eine bessere Lage versetzen, wie sie es ohne Schadensereignis gegeben hätte. Das ist bei einem Auto klar. Bei einem Haus, das zur Altersabsicherung gebaut wurde, ist besondere Sensibilität angeraten. Darum prüft das Umweltministerium derzeit eine Verbesserung einer Schadensregulierung im Sinne der Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Baumann