(...) Natürlich darf jeder sein bevorzugtes Medium wählen. Der Rundfunk ist jedoch nach wie vor das dominante Massenmedium mit der Konsequenz, dass die Notwendigkeit eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, fortbesteht. Er gleicht programmliche und pluralistische Defizite im Angebot der privaten Rundfunkveranstalter aus und sorgt mit seinen Sendungen für Meinungsvielfalt. (...)
(...) der Vorwurf, das neue Modell sei verfassungswidrig, weil es gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und Informationsfreiheit verstoße, betrifft den Kern der Finanzierungsreform. Der neue Beitrag wird für die Möglichkeit der Inanspruchnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben, unabhängig von einer tatsächlichen konkreten Nutzung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote. Mit der Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkfinanzierung sollte in erster Linie die so genannte Konvergenzproblematik gelöst werden. (...)
(...) Während das früher sehr einfach war - entweder gab es einen Fernseher oder ein Radiogerät - ist der Empfang von Radio und Fernsehen heute mit Computern, Handys und vielen anderen Geräten möglich. Immer wieder neue Geräte für die Rundfunkgebühr zu erfassen ist deshalb sehr aufwändig und führte - Stichwort: GEZ-Schnüffelei - auch zu großen Protesten bei den Betroffenen. Aus diesem Grund wurde das neue Modell eines geräteunabhängigen Beitrags eingeführt. (...)