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Frage von Jochen W. •

Frage an Alfred Sauter von Jochen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sauter,

Zu Ihrer Antwort vom 2.10.2013 zum Thema Rundfunkbeitrag ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-1234-72498--f404112.html#q404112 ) habe ich folgende Fragen:

- Wie kann eine Typisierung weiterhin an der _Möglichkeit_ eines Empfangs anknüpfen? Die Anknüpfung an die Möglichkeit des Empfangs stammt aus der Zeit, als diese Möglichkeit mit dem Besitz eines dedizierten Rundfunkempfangsgerätes verknüpft war. Mit einem herkömmlichen Telefon wäre die Möglichkeit des Empfangs auch schon gegeben gewesen. Mit dem neuen Modell muss eine Typisierung an die tatsächliche Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk anknüpfen und ich bezweifele, dass hier der Anteil der Bevölkerung 90% oder mehr beträgt. In der DDR betrugen die Wahlergebnisse nahezu 100% für die SED (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Chronik_der_DDR_(1949%E2%80%931960) ). Sehen Sie eine Parallele zu der Aussage des statistischen Bundesamtes bzw. der daraus abgeleiteten Aussage, dass nahezu 100% Rundfunkteilnehmer sind?
- Warum wurde dem Problem des Schwarzsehens nicht mit Verschlüsselung und Zugangskontrollen begegnet? Hierzu besteht die Möglichkeit. Die Entscheidung zur freien Empfangbarkeit darf keine pauschale Vermutung des Schwarzsehens nach sich ziehen.
- Auch wenn die Gremien der Rundfunkanstalten für ein ausgewogenes Programm sorgen (auch daran gibt es Zweifel: http://www.dimbb.de/medien-blog/35-medien-blog/916-zwoelf-gedanken-zur-reform-der-rundfunkgremien ) gibt es die Möglichkeit, nicht am Rundfunk teilzunehmen und sdattdessen auf Bücher, Kino, Zeitungen etc. zurückzugreifen. Warum soll kein Recht darauf bestehen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wilhelmy,

die Aufgabe des Gerätebezugs war eine politische Entscheidung, die von den deutschen Bundesländern lange und intensiv diskutiert wurde. Sämtliche Landesparlamente haben ihr zugestimmt. Gleiches gilt für die Entscheidung, nicht an die konkrete Nutzung, sondern die abstrakte Möglichkeit der Nutzung anzuknüpfen. Diese Möglichkeit hat jeder.

Eine pauschale Vermutung des Schwarzsehens besteht nicht. Das ergibt sich bereits daraus, dass es – weder nach dem früheren, noch dem aktuellen Finanzierungsmodell – auf die konkrete Nutzung der Rundfunkangebote ankommt. Unabhängig davon wäre die Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Sender zur Bekämpfung des Schwarzsehens nach mehrheitlicher Auffassung der Gerichte nur schwer mit dem Grundversorgungsauftrag und der Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar.

Natürlich darf jeder sein bevorzugtes Medium wählen. Der Rundfunk ist jedoch nach wie vor das dominante Massenmedium mit der Konsequenz, dass die Notwendigkeit eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, fortbesteht. Er gleicht programmliche und pluralistische Defizite im Angebot der privaten Rundfunkveranstalter aus und sorgt mit seinen Sendungen für Meinungsvielfalt. Das ist ein wesentlicher Baustein zum Erhalt unserer Demokratie und kommt auch denen zu Gute, die von den zur Verfügung stehenden Rundfunkangeboten keinen konkreten Gebrauch machen.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Sauter, MdL