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Frage von Jochen W. •

Frage an Alfred Sauter von Jochen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sauter,

Eine vorige Antwort von Ihnen zum Thema Zwangsfinanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks antworteten Sie, dass dieser "auch denen zu Gute kommt, die von den zur Verfügung stehenden Rundfunkangeboten keinen konkreten Gebrauch machen".
Können Sie dies genauer erklären? Worin besteht der konkrete Nutzen? Was ist wenn jemand das Medium Rundfunk technisch und/oder inhaltlich ablehnt? Schützt nicht das Grundgesetz (z.B. Art. 5) den einzelnen vor einem Übergriff der Allgemeinheit, der darin besteht, dieses Medium finanzieren zu müssen statt der eigenen bevorzugten? Gibt es ein Gesetz, das den einzelnen dazu verpflichtet, sich eine politische Meinung zu bilden und ist der Rundfunkbeitrag die Ausgestaltung dieses Gesetzes? Welche Sanktionen werden ergriffen wenn jemand sich keine für die Demokratie wichtige Meinung bildet und die Angebote selbst nicht nutzt und auch nicht auf die Ratschläge der durch Rundfunk gebildeten Mitmenschen hört? Oder gibt es Belohnungen dafür, jeden Tag die Tagesschau zu sehen, beispielsweise eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags? Falls nicht ist der Rundfunkbeitrag doch reine Geldverschwendung. Würde pauschal jeder ein mal pro Monat ein Knöllchen für zu schnelles Fahren zahlen müssen, einfach weil dies vermutet wird oder das zu schnelle Fahren damit generell abgegolten ist, würde niemand auf Geschwindigkeitsbeschränkungen achten.

(Zur Klarstellung: ich bin gegen ein solches Gesetz und für den Erhalt des Grundgesetzes!)

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Antwort ausstehend von Alfred Sauter
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