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Alfred Sauter
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Frage von Johannes S. •

Frage an Alfred Sauter von Johannes S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Sauter,

mittlerweile werden Rundfunkgebühren auch von denen erhoben, die aufgrund der zunehmenden Verflachung der Inhalte (Verhöhnung des Bildungsauftrages) bewußt auf ein Fernsehgerät verzichten. Hierbei handelt es sich um eine versteckte Steuer ohne rechtliche Grundlage. Zu welchem Zweck hat der Landtag dies durchgewunken? Halten Sie eine Korrektur für notwendig und wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen?

Gruß
J.Stempfle

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stempfle,

für Ihre Anfrage vom 07.09.2013, die Rundfunkgebühren betreffend, danke ich.

Zum 1. Januar dieses Jahres gab es einen grundsätzlichen Systemwechsel bei der Rundfunkgebühr. Bislang wurden die Gebühren auf Grundlage der vorhandenen Empfangsgeräte erhoben. Während das früher sehr einfach war - entweder gab es einen Fernseher oder ein Radiogerät - ist der Empfang von Radio und Fernsehen heute mit Computern, Handys und vielen anderen Geräten möglich. Immer wieder neue Geräte für die Rundfunkgebühr zu erfassen ist deshalb sehr aufwändig und führte - Stichwort: GEZ-Schnüffelei - auch zu großen Protesten bei den Betroffenen. Aus diesem Grund wurde das neue Modell eines geräteunabhängigen Beitrags eingeführt.

Dieses neue Modell vermeidet diese Nachteile des bisherigen Systems. Das neue Modell, das an den Haushalt oder die Betriebsstätte anknüpft, ist einfacher und durch die Verteilung des Finanzvolumens auf alle Nutzer auch gerechter. Das neue Modell wurde in allen 16 Landesparlamenten über alle Parteigrenzen hinweg ratifiziert. Es ist auf der Grundlage eines Gutachtens des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Professor Paul Kirchhof, entwickelt worden. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben, unabhängig von den vorhandenen Empfangsgeräten.

Von Beginn an war klar, dass bei einem so grundsätzlichen Systemwechsel nachgesteuert werden muss: Deshalb haben wir auf Initiative der CSU im Landtag schon vor zwei Jahren gefordert, dass die finanziellen Auswirkungen sowie die Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände für die Rundfunkbeitragspflicht zügig überprüft werden müssen. Sobald hierfür genug Daten vorliegen, werden wir das neue System evaluieren und dort, wo es nötig ist - und im Konsens aller Bundesländer möglich ist -, auch korrigieren. Eine solche Evaluierung ist für Anfang 2014 vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Sauter, MdL