
(...) Die seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingebrachte und vom Kabinett am 17.12.2014 beschlossene Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes gilt für Arbeitnehmer, die monatlich weniger als 2.958 Euro brutto verdienen. Auch dies stellt einen Kompromiss dar, die Ursprungsforderung aus dem BMAS war bei 4.500 Euro monatlich angesetzt. (...)