Frage an Alexandra Dinges-Dierig von Heiner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dinges-Dierig,
mit der Drucksache 17/11270 wurde ein Gesetzentwurf für eine feste Frauenquote vorlegt. Begründet wird die Gesetzesinitiative mit dem Gleichheitsgrundsatz nach GG Art. 3 Abs. 2 Satz 1, der Anzahl der Hochschulabsolventinnen und der Handlungsaufforderung zu gleichberechtigter Teilhabe nach GG Art. 3 Abs. 2 Satz 2.
Dazu meine Fragen:
- bedingt GG Art. 3 Abs. 2 Satz 1 ein Recht auf eine Aufsichtsratsposition?
- Was bedeutet die aktuelle Anzahl von Studienabsolventinnen für die Besetzung von Aufsichtsräten, für die m. E. mind. 25-30 Jahre Berufserfahrung erforderlich sind?
- in GG Art. 3 Abs. 2 Satz 2 ist von gleichberechtigter Teilhabe keine Rede. Wie kommt man zu dieser Interpretation?
- Gibt es Nachweise, dass die geringe Frauenquote in Aufsichtsräten auf Diskriminierung wegen des Geschlechts beruht?
- Verstößt der o.g. Gesetzentwurf gegen das AGG, da männliche Bewerber bei der Bewerbung wegen des Geschlechts benachteiligt werden?
- Halten Sie den geschlechtlichen Proporz für einen Ausdruck von gesellschaftlicher Gerechtigkeit?
Am wichtigsten und mit ausdrücklicher Bitte um Antwort:
In Drucksache 12/6000 (Bericht der Verfassungskommission) zur Einfügung des Satzes 2 in GG Art. 3 Abs. 2 steht auf S. 50 links/mitte „Es bestand Übereinstimmung darüber, daß diese Bestimmung eine Frauenförderung in Gestalt sog. starrer Quoten nicht gestattet.“
Damit ist der o.g. Gesetzentwurf nach dem ausdrücklichen Willen der gesetzgebenden Instanz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Wird dies Ihre Abstimmung beeinflussen?
Dank für eine Antwort
Heiner Köhne
Sehr geehrter Herr Köhne,
am 11.12.2014 ist der Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig (SPD) und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) vom Bundeskabinett beschlossen worden. Er tritt nun in die parlamentarische Beratung und ein Anhörungsverfahren in den Ausschüssen ein. Diesem Verfahren werde ich nicht vorgreifen.
Sie finden schon heute Antworten des Ministeriums auf Ihre Fragen in der Einleitung und der Begründung des Gesetzentwurfes: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/gesetzentwurf-frauenquote,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Dinges-Dierig