wir werden mögliche Maßnahmen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner abstimmen und ggf. in die Wege leiten.
Daran werden wir auch festhalten, bis wir die 5%-Hürde überschritten haben und so auf Bundesebene Verantwortung übernehmen können.
Nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts wird sich der Bundesgesetzgeber also auch noch einmal mit dieser Vorschrift zu befassen und entsprechende Änderungen durchzuführen haben.
Die Neuregelung versagt auch als Instrument zur Eindämmung von Kapitalmarktspekulation.
Eine längere Legislaturperiode ergibt durchaus Sinn, weil mehr Zeit für komplexe Projekte bleibt und nicht schon nach weniger als drei Jahren gefühlt der nächste Wahlkampf beginnt.
Leider ist es dahin noch ein weiter Weg, wie überhaupt weitere Elektrifizierungen angesichts fast 50% nichtelektrifizierter Strecken in Bayern einen langen Atem erfordern.