Frage von Christian M. • 17.08.2023
Werden Sie einen Antrag zur Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht unterstützen?
Antwort von Alexander Hold FREIE WÄHLER • 17.08.2023
Antragsberechtigt im Parteienverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Eine aktive Unterstützung von Landesseite oder persönlich ist daher ohne Belang.
Erfolgversprechender wäre aus meiner Sicht ein Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Einen solchen Antrag würde ich begrüßen. Aber auch hierfür sind antragsberechtigt allein Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.