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Frage von Christian M. •

Werden Sie einen Antrag zur Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht unterstützen?

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Antragsberechtigt im Parteienverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Eine aktive Unterstützung von Landesseite oder persönlich ist daher ohne Belang.

Erfolgversprechender wäre aus meiner Sicht ein Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Einen solchen Antrag würde ich begrüßen. Aber auch hierfür sind antragsberechtigt allein Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

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