Werden die FREIEN WÄHLER die bayr. Staatsregierung bei einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG unterstützen?
Sehr geehrter Herr Hold,
m.E. wird der Bundesgesetzgeber nach einer Entscheidung des BVerfG zu § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktien) keine Änderung bzgl. Satz 5 und Satz 6 vornehmen und auch eine Bundesratsinitiative wird das nicht ändern.
In BMF (FDP) und Kanzleramt (SPD) ist alles bekannt. Das BMF will die Sätze 4 bis 6 aufheben, zuletzt übers ZuFinG. Das Kanzleramt blockt das ab. Es gibt keine Argumente, die Macht entscheidet.
Die FW haben als Teil der Landesregierung noch eine Möglichkeit, die abstrakte Normenkontrolle.
Jede Landesregierung hat gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG die Möglichkeit, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz dem BVerfG vorzulegen (wie beim Länderfinanzausgleich).
Ich habe den bayr. FM bereits angefragt:
Werden Sie Herrn Füracker unterstützen oder noch besser auffordern?
MfG
Sehr geehrter Herr P.,
wir werden mögliche Maßnahmen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner abstimmen und ggf. in die Wege leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hold