(...) Bezüglich Ihrer Frage zu Pkw-Haltern, die von der Kfz-Steuer befreit sind, soll gelten: „Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z.B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen), werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.“ (...)
(...) Anfang Juli habe ich das Konzept zur Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland vorgestellt. (...) Bezüglich Ihrer Frage zu Pkw-Haltern, die von der Kfz-Steuer befreit sind, soll gelten: „Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z.B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen), werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.“ (...)
Sehr geehrte Frau von Heygendorff,
Sehr geehrter Herr Niederberger,
(...) Demnach wird die Infrastrukturabgabe für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes in Deutschland sowohl von ausländischen Fahrzeughaltern als auch von inländischen zu zahlen sein. Insgesamt sollen aber Fahrzeughalter von im Inland zugelassenen Pkw nicht höher belastet werden als bisher. (...)