Frage an Alexander Dobrindt von Ingeborg von H. bezüglich Verkehr
Durch einen Schwerbehindertenausweis liegt eine KFZ Steuer Befreiung vor - wie wird ein solcher Fall hinsichtlich der Kosten für Maut und Vignette gehandhabt?
Wird über die Kosten der Vignette der Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte durch die Hintertür abgeschafft?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau von Heygendorff,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Anfang Juli habe ich das Konzept zur Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland vorgestellt. Sie finden das Konzept unter: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2014/053-dobrindt-pkw-maut.html?linkToOverview=DE%2FPresse%2FPressemitteilungen%2Fpressemitteilungen_node.html%23id133054 .
Bezüglich Ihrer Frage zu Pkw-Haltern, die von der Kfz-Steuer befreit sind, soll gelten: „Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z. B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen), werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.“
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt, MdB