(...) es ist zutreffend, dass das Aufenthaltsgesetz die Ausweisung von Ausländern vorsieht, sofern sie Straftaten ab einer bestimmten Höhe begangen haben. (...)
(...) Eine gemeinsame Marktbeherrschung der Mineralölkonzerne oder wettbewerbswidriges Verhalten z.B. aufgrund von Absprachen untereinander ist bislang nicht nachgewiesen. Dies bedeutet, dass die Mineralölgesellschaften wie auch andere Unternehmen auf freien Märkten in ihrer Preissetzung grundsätzlich frei sind und bei Preisänderungen keiner Begründungspflicht unterliegen – und zwar sowohl was die Höhe als auch die Häufigkeit der Preisänderungen angeht. (...)
(...) 3 der Satzung der GdP verwendeten Begriff „Bundesfinanzpolizei“. Dort heißt es: „Sie (die GdP) organisiert die Beschäftigten der Polizei sowie des Vollzugsbereiches der Zollverwaltung (Bundesfinanzpolizei) in der Bundesrepublik Deutschland.“ Jedoch existiert dieser von der GdP angestrebte eigenständige Verwaltungsstrang einer „Bundesfinanzpolizei“ nicht und soll auch nicht erreicht werden. Die Kernaufgaben der Zollverwaltung als klassische Einnahmeverwaltung liegen in der Sicherung der Einnahmen des Bundes. (...)